Das leisten wir gerne für Sie

Wir bieten Ihnen individuell zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Leistungen an. 
Von der Beratung bis zur Ausführung verschiedener Anwendungen setzen wir uns intensiv mit Ihrer Aufgabenstellung auseinander. Für Sie sind wir voll im Thema und nehmen Ihnen die Auseinandersetzung 
mit den Zahlen und Fakten ab. So können Sie sich ganz und gar auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst sowohl das klassische Gebiet der Steuerberatung 
und der Jahresabschlusserstellung als auch die Erstellung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der betriebswirtschaftlichen Beratung sowie der Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschauen als Planungshilfen für Ihre nächsten Investitionen.

Empathie, Know-how, Timing – eine gute Mischung

Wir betreuen Ihre Firma je nach Status bei der Existenzgründung bis hin zu Fragen der Unternehmensnachfolge. Dabei agieren wir stets zeitnah und ohne Umschweife. Bei Bedarf können 
wir ergänzend auf ein Netzwerk kompetenter Kooperationspartner setzen.

Aktuelle Meldungen

12. September 2024

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses: Ist die Abfindung eines Arbeitnehmers immer ermäßigt zu besteuern?

12. September 2024

Erbbaurecht: Steuerpflichtigkeit der Rückübertragung

12. September 2024

Feiern im Betrieb: Welche Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen gelten

12. September 2024

Fremdwährung: Welcher Umrechnungskurs in der Einkommensteuererklärung anzuwenden ist

12. September 2024

Grundstückswert: Welche Anforderungen ein Gutachten erfüllen muss

12. September 2024

Mitarbeiteraktien: Wann ein Freibetrag (nicht) berücksichtigt werden kann

12. September 2024

Polizist im Inland: EU-Gelder für Frontex-Einsätze sind steuerpflichtig

12. September 2024

Steuerklassen bei Ehepaaren: Mehrheit wählt Kombination aus III und V

12. September 2024

Wärmepumpen: Umrüstung kann als energetische Sanierung abgesetzt werden

12. September 2024

Anpassung wegen Wachstumschancengesetz: Erhöhung der Freigrenze für Geschenke ab 2024

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