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Private Einkommensteuererstattungsansprüche und -schulden des Erblassers

Einkommensteuererstattungen bzw. -schulden des Erblassers können bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen sein. Dies hängt davon ab, ob sie für Veranlagungszeiträume vor oder nach dem Tode des Erblassers entstanden sind.

Steuererstattungsansprüche für Veranlagungszeiträume, die vor dem Todeszeitpunkt des Erblassers endeten, sind mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs entstanden. Sie gehören zum steuerpflichtigen Erwerb. Dementsprechend können Schulden als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.

Steuererstattungsansprüche für den Veranlagungszeitraum, in den der Todeszeitpunkt des Erblassers fällt, entstehen erst mit Ablauf des Kalenderjahrs. Sie gehören daher nicht zum steuerpflichtigen Erwerb. Schulden sind in diesem Fall keine Nachlassverbindlichkeiten. (FinMin. Baden-Württemberg)

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