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Mini-Jobber in Privathaushalten

Privatpersonen können in ihrem Haushalt für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich für Pflege- und Betreuung) Arbeitnehmer geringfügig beschäftigen. Bei den sog. Mini-Jobs (monatliches Entgelt bis 400 €) ist eine Teilnahme am sog. Haushaltsscheckverfahren erforderlich. Hierzu ist eine Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale notwendig, die nun auch online erfolgen kann. Dabei muss der Arbeitgeber nur noch wenige Daten angaben, wie z.B. die Adressdaten, die Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers und den Umfang der Beschäftigung. Die Minijob-Zentrale erledigt dann alles Weitere.

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