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Kindergeld für ein im Ausland studierendes Kind

Der Kindergeldanspruch hat u.a. zur Voraussetzung, dass das Kind einen Wohnsitz im Inland, innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat. Studiert ein Kind länger als ein Jahr in den USA, wird der inländische Wohnsitz aufgegeben. Ein Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Hat sich das Kind jedoch vor Beginn des Studiums bereits fünf Monate eines Kalenderjahres im Inland aufgehalten, besteht ein Kindergeldanspruch noch bis zum Ende des Kalenderjahres. Der Kindergeldanspruch endet nicht bereits mit dem Beginn des Auslandsstudiums. (Niedersächsisches Finanzgericht)

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