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Fortsetzung der Berufsausbildung durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Studium

Die Berufsausbildung wird in akademischen Berufen regelmäßig mit dem Staatsexamen oder einer entsprechenden Abschlussprüfung abgeschlossen. Sie kann aber durch weitere qualifizierende Maßnahmen fortgesetzt werden, so dass weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld bestehen kann, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dies ist der Fall, wenn ein Kind nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums ernsthaft und nachhaltig an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen im geprüften Studienfach teilnimmt, um seine Berufschancen zur Ausübung des angestrebten Berufs zu verbessern. Dies muss nachgewiesen werden, wobei strenge Anforderungen gelten. Die Teilnahme an Vorlesungen und Übungen als Gasthörer kann hierfür ausreichen. Ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium mit Abschlussprüfung ist nicht erforderlich.

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