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Ferienwohnungen: Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Werden bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung Verluste erzielt, werden diese anerkannt, ohne dass allein deswegen die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters vom Finanzamt überprüft wird. Eine Überprüfung erfolgt bei hohen Verlusten aber dann, wenn der Vermieter sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat. Dies ist unabhängig davon, ob und inwieweit er tatsächlich die Ferienwohnung nutzt. (Bundesfinanzhof)

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