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Anfechtung einer Nießbrauchsbestellung am eigenen Grundstück durch das Finanzamt

Die Übertragung von Vermögen durch einen Schuldner auf andere Personen, um einen Gläubiger zu benachteiligen, kann von diesem außerhalb des Insolvenzverfahrens angefochten werden. Die-ses Recht steht auch dem Finanzamt als Gläubiger von Steuerforderungen zu. Dabei gelten die Bestimmungen des Anfechtungsgesetzes.

Die Anfechtung ist auch bei der Bestellung eines dinglichen Rechts (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch) an einem eigenen Grundstück des Steuerschuldners möglich, hat nun der Bundesfinanzhof ent-schieden. Die Anfechtung bewirkt, dass das Finanzamt einen Anspruch auf Vorrang seiner Rechte bei der Zwangsvollstreckung in das Grundstück geltend machen kann. Das Grundstück kann damit unbelastet verwertet werden.

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