Aktuelles

Änderungen bei 0180er Rufnummern

Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. So dürfen Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/min kosten. Außerdem besteht nun die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. (Bundesnetzagentur)

Mandanteninformationen abonnieren

Sie erhalten unverbindlich aktuelle Informationen zu Steuern und Recht